COVID-19: Zutritts-Regelung Veranstaltungen

Mit der Verordnung vom 18.03.2022 wird die Geltungsdauer der 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 02.04.2022 verlängert.

Für Veranstaltungen gilt die 2G-Regelung:

  • Der Zutritt zu Veranstaltungen ist nur vollständig geimpften oder genesenen Personen (2G) gestattet. Ein entsprechender Nachweis muss in Kombination mit einem gültigen Ausweisdokument am Eingang vorgelegt werden. Ein negativer Testnachweis ist aktuell nicht notwendig.
  • Kinder und Jugendliche, die noch nicht 14 Jahre alt sind, sind von der 2G-Beschränkung ausgenommen.
  • Am Sitzplatz besteht FFP2-Maskenpflicht.
  • Kinder bis zum 6. Geburtstag müssen keine Maske tragen.
  • Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
  • Wo immer möglich, wird die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m empfohlen.

Wir bitten Sie, sich vor dem Besuch einer Veranstaltung tagesaktuell über die bayerischen Regelungen zur Corona-Pandemie zu informieren!

Diese Informationen finden Sie hier:

https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick

https://www.landkreis-wug.de/corona-pandemie-uebersicht

Änderungen unter Vorbehalt der jeweils gültigen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung. Die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Rechtsgrundlagen und Rahmen-Hygienekonzepte zum Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie hier:

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen

Informationen zu kurzfristigen Veranstaltungsänderungen der Stadt Gunzenhausen, finden Sie immer auf der Startseite dieses Links:

https://www.gunzenhausen.info

Für Fragen rund um Veranstaltungen der Stadt Gunzenhausen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Kulturbüros unter Tel. 09831/508109 oder unter E-Mail via kulturamt@gunzenhausen.de zur Verfügung.

Stand 21.03.2022


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