Hygienekonzept Kultur

Unser Hygienekonzept für Theater- und Konzertbesucher*innen

Schön, dass Sie wieder da sind! 

Hier finden Sie alle Informationen zum Hygienekonzept für Besucher*innen von Theater, Konzert- und ähnlichen Veranstaltungen der Stadt Gunzenhausen in der Stadthalle sowie im ehemaligen Markgräflichen Hofgarten. Um uns allen ein unbeschwertes Theater- oder Konzerterlebnis zu bereiten, setzen wir umfangreiche Vorsichtsmaßnahmen gemäß den aktuell geltenden Hygiene- und Kontaktbestimmungen um. Wir bitten Sie dabei um Ihre Unterstützung.

Die Corona-Regelungen in Bayern richten sich nach der 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmen- verordnung (15. BayIfSMV), aktuell mit Beschluss/Verordnung vom 18.03.2022:  

Kontakt-Nachverfolgung

  • Bitte beachten Sie, dass Sie als Käufer der Eintrittskarten verpflichtet sind, im Falle einer Weitergabe der Karten, die Besucher*innen der Veranstaltung zu jeder Zeit benennen zu können. Bitte leiten Sie deshalb auch diese Besuchshinweise und die aktuell gültigen Zutrittsregelungen (z. B. 3G, 3G plus, 2G oder 2G plus-Regel, Maskenpflicht etc.) entsprechend weiter.
  • Im Moment ist eine Kontaktdatenerfassung nur bei allen größeren Veranstaltungen über 1000 Personen in geschlossenen Räumen zwingend vorgeschrieben. Wir bitten Sie dennoch, uns bei Kartenreservierung und / oder Besuch der Veranstaltung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer bzw. eine E-Mail-Adresse zu hinterlassen. Dies geschieht gewissenhaft nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 

Für Veranstaltungen gilt die 2G-Regelung:

  • Der Zutritt zu Veranstaltungen ist nur vollständig geimpften oder genesenen Personen (2G) gestattet. Ein entsprechender Nachweis muss in Kombination mit einem gültigen Ausweisdokument am Eingang vorgelegt werden. Ein negativer Testnachweis ist aktuell nicht notwendig.
  • Kinder und Jugendliche, die noch nicht 14 Jahre alt sind, sind von der 2G-Beschränkung ausgenommen.
  • Bei Veranstaltungen besteht auch am Sitzplatz FFP2-Maskenpflicht.
  • Kinder bis zum 6. Geburtstag müssen keine Maske tragen.
  • Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
  • Wo immer möglich, wird die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m empfohlen. 

 Möglichkeiten zum freiwilligen Testen: 

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens ändern sich die Corona-Regelungen immer wieder. Wir bitten daher, sich vor dem Besuch einer Veranstaltung tagesaktuell über die behördlichen bayerischen Regelungen und über die Zugangsbeschränkungen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen unter folgenden Links zu informieren: 

 

Reinigung – Belüftung Stadthalle 

  • Alle Bereiche und relevanten Punkte in unseren Räumlichkeiten werden regelmäßig gründlich gereinigt und desinfiziert.
  • Alle Fenster und Türen bzw. Lüftungsklappen sind bis unmittelbar vor Vorstellungsbeginn geöffnet.
  • Während der Vorstellung sorgt eine Lüftungsanlage für ausreichend Frischluft. Die Stadthalle Gunzenhausen ist mit modernster Lüftungstechnik ausgestattet.

 Masken 

  • Bitte tragen Sie fortwährend einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske (ab 16 Jahren).
  • Dies gilt auch während der Vorstellung auf Ihrem Sitzplatz.
  • Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

 Einlass - Garderobe - Abstand u. Kontaktbeschränkung

  • Einlassbeginn ist spätestens 60 Minuten vor Beginn der Vorstellung, um ausreichend Abstand zwischen den Besucher*innen gewährleisten zu können.
  • Aufgrund geltender Regelungen können wir möglicherweise bis auf Weiteres keine Garderobe anbieten. Bitte nehmen Sie dann Ihre Mäntel und Jacken mit zu den Sitzplätzen.
  • Bitte halten Sie am Einlass, vor und in unserer Veranstaltungsstätte immer ausreichend Abstand zu anderen Besucher*innen (min. 1,5, besser 2 Meter und achten Sie auf die Nies- und Hustenetikette.) Dies gilt im Freien und in allen unseren Räumlichkeiten und Spielstätten einschließlich der sanitären Einrichtungen und insbesondere beim Betreten und Verlassen der Gebäude und der Zuschauerbereiche. In allen relevanten Räumen und am Eingang stehen Desinfektionsspender für die Hände bereit.
  • Sollten Sie Erkältungs- oder Grippesymptome verspüren, bitten wir Sie, zuhause zu bleiben. Sollten Sie in den letzten 2 Wochen Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person gehabt haben oder bei Ihnen selbst das Virus nachgewiesen worden sein, ist eine Teilnahme ebenfalls leider nicht möglich.

 Platzeinteilung 

  • Bei gültigen Abstandsregeln kann nur eine begrenzte Personenanzahl unsere Veranstaltungsstätten besuchen. Wo immer möglich, wird die Einhaltung des Mindestabstands empfohlen.
  • Werden nummerierte Plätze vergeben, setzen Sie sich bitte auf den Ihnen zugewiesenen Platz. Dieser darf während der Vorstellung nicht selbstständig gewechselt werden. Die Platznummer entnehmen Sie entweder Ihrem Ticket oder Ihr Platz wird Ihnen direkt vom Einlasspersonal zugewiesen.
  • Wir bitten Sie, sich nicht auf einen der freien und gekennzeichneten Plätze umzusetzen!

Vorstellungsdauer und Gastro

  • Bis auf Weiteres dauern die Vorstellungen maximal 120 Minuten und haben keine Pause. Dies kann gegebenenfalls an aktuelle Regeln angepasst werden.
  • Leider kann unter Umständen keine gastronomische Versorgung in der Stadthalle angeboten werden. Dies kann gegebenenfalls an aktuelle Regeln angepasst werden.
  • Bei Veranstaltungen im ehemaligen Markgräflichen Hofgarten besteht die Möglichkeit einer gastronomischen Versorgung (unter Vorbehalt). Bei der Durchführung dieses Angebotes halten wir uns an die Vorgaben der BayIfSMV Rahmenkonzept Gastronomie. 

BÜHNE FREI – Wir freuen uns auf SIE! 

Änderungen unter Vorbehalt der jeweils gültigen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung. Die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Rechtsgrundlagen und Rahmen-Hygienekonzepte zum Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie hier:  https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen 

Stadt Gunzenhausen, Stand 21.03.2022


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